Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB

 

 

1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen von stolle tomfohrde visuelle kommunikation gbr (folgend stolle tomfohrde) an den Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Die AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von stolle tomfohrde schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist

1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an stolle tomfohrde, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

§ 2 Abwicklung von Aufträgen

2.1 stolle tomfohrde erbringt Leistungen auf Basis einer mit dem Kunden jeweils gesondert zu treffenden vertraglichen Vereinbarung.

2.2 Angebote von stolle tomfohrde an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist stolle tomfohrde an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt stolle tomfohrde einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an stolle tomfohrde zu sehen, dass der Annahme durch stolle tomfohrde bedarf.

2.3 Mit der Auftragsabwicklung, also mit den für den Auftrag erforderlichen Arbeiten wird seitens stolle tomfohrde erst nach Zahlungseingang der 30 % des Gesamtbetrages (vgl. § 6.2) begonnen, sofern diesbezüglich keine abweichende Vereinbarung in Schriftform vorliegt, welche seitens stolle tomfohrde mit Unterzeichnung zugestimmt wurde.

2.4 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.

2.5 Grundsätzlich gilt, dass Inhalte (Texte, Bilder, Videos) die zur Entwicklung eines Konzeptes notwendig sind, vom Auftraggeber zu liefern sind. Soll die Generierung von Inhalten von stolle tomfohrde übernommen werden, so gilt dies als zusätzliche Teilaufgabe eines Projektes und wird entsprechend separat verrechnet.

2.6 stolle tomfohrde vergibt Produktionsaufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Freigabe durch den Kunden. Nach Absprache mit dem Auftraggeber ist auch eine Beauftragung auf dessen Namen und Rechnung möglich. stolle tomfohrde überwacht die Produktion und prüft das Produktionsergebnis.

2.7 Besprechungsprotokolle, welche stolle tomfohrde nach Bedarf fertigt und dem Auftraggeber anschließend übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.

2.8 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Negative, Modelle, Originalillustrationen u. Ä., die stolle tomfohrde erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von stolle tomfohrde. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.

§ 3. Leistungen des Kunden

3.1 Der Kunde stellt stolle tomfohrde alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten und Informationen über Marketingziele, Märkte, Produkte und Dienstleistungen unaufgefordert zur Verfügung. stolle tomfohrde verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung solcher Daten und Informationen.

3.2 Der Kunde erteilt Genehmigungen so rechtzeitig, dass der Arbeitsablauf von stolle tomfohrde und seiner Lieferanten und damit die vertragsgemäße Realisierung der Kommunikationsmaßnahme nicht beeinträchtigt wird; die durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigung eventuell entstehenden Mehrkosten und/oder ein dadurch entstehendes Qualitätsrisiko trägt der Kunde.

3.3 Der Kunde versichert, dass sämtliche Materialien, die er stolle tomfohrde im Rahmen der Leistungserbringung zur auftragsgemäßen Verwendung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind.

§ 4. Auftragsvergabe

4.1 Basis der Tätigkeit von stolle tomfohrde bildet das Briefing durch den Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, fertigt stolle tomfohrde darüber ein Briefingprotokoll. Dieses wird zur verbindlichen Arbeitsunterlage; insoweit gilt die Regelung über Besprechungsprotokolle in § 2 Abs. 7 entsprechend.

4.2 Vor Beginn jeder kosten verursachenden Arbeit unterbreitet stolle tomfohrde dem Kunden einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form. Wird nach umfangreichen Briefing- und Kalkulationsarbeiten kein Auftrag erteilt, behält sich stolle tomfohrde vor 10 % des Leistungsumfanges in Rechnung zu stellen.

4.3 Der Kunde erteilt den Auftrag an stolle tomfohrde durch:

  1. die Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Genehmigung soll in der Regel schriftlich erfolgen. Erfolgt sie mündlich, so soll sie in einem Besprechungsprotokoll festgehalten werden.
  2. durch die Vertragsunterzeichnung in dem alle relevanten Konditionen der Zusammenarbeit aufgelistet sind.

§ 5. Beauftragung von Dritten

5.1 stolle tomfohrde ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

5.2 stolle tomfohrde ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen stolle tomfohrde vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern stolle tomfohrde dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat.

5.3 Aufträge an Werbeträger erteilt stolle tomfohrde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit stolle tomfohrde gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.

§ 6. Vergütung der Auftragsleistungen

6.1 Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von stolle tomfohrde erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen (82,80 €, stand: 08.2022) der beteiligten Mitarbeiter von stolle tomfohrde abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen von stolle tomfohr für technische Kosten abgerechnet. Die Vergütung für Nutzungsrechte ist in nachfolgend § 8.6. bis § 8.8. geregelt.

6.2 Sofern im Einzelauftrag ein Pauschalsatz vereinbart ist, sind 30 % des Gesamtbetrags des Auftrages im Voraus zu begleichen. Sollte sich das Auftragsvolumen nicht exakt definieren lassen, gilt der nach § 6.2 Abs. a definierte Mittelwert, als Richtwert.

  1. Sollte das Auftragsvolumen nicht exakt definierbar sein, hat stolle tomfohrde dem Auftraggeber darüber zu informieren und eine Unter- und Obergrenze, sowie einen kalkulatorischen Mittelwert zwischen Unter- und Obergrenze des Gesamtbetrages zu nennen.
  2. Mit Auftragsvergabe akzeptiert der Auftraggeber die ihm nach § 6.2 Abs. a mitgeteilte Obergrenze als Auftragspuffer. Das Überschreiten des Mittelwertes im Rahmen des Auftragspuffers muss seitens stolle tomfohrde gegenüber dem Kunden nicht extra mitgeteilt werden.

6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist stolle tomfohrde auch berechtigt, seine Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen.

6.4 Sollte stolle tomfohrde im Laufe des Projektes angehalten sein, zusätzliche Inhalte zu generieren, um eine lückenhafte Realisierung (z. B. leere Seiten) zu vermeiden, so werden diese nach regulärem Stundensatz verrechnet, unabhängig, ob vorab ein Pauschalpreis vereinbart wurde.

6.5 Für Leistungen Dritter, derer sich stolle tomfohrde zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet stolle tomfohrde eine Service-Fee des Nettobetrages der Rechnung des Dritten in folgender Staffelung:

  1. mindestens: 2,5 Stundenaufwand nach aktuellem Stundenlohn
  2. bis 5.000 €: 10 % des Nettobetrags
  3. ab 5.000 €: 7,5 % des Nettobetrags

6.6 Interne Sachkosten, die stolle tomfohrde zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), berechnet stolle tomfohrde dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis.

6.7 Alle anlässlich einer Leistungserbringung anfallenden Material-, Organisations- und sonstigen Fremdkosten werden unter Beifügung von Belegen an den Kunden ohne Berechnung einer Agenturprovision weiter berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

6.8 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann stolle tomfohrde für künftig zu erbringende Leistungen grundlegend Vorauszahlungen verlangen.

6.9 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten außerhalb der laufenden Betreuung ändert oder abbricht, wird er stolle tomfohrde die bis dahin angefallenen Honorare und/oder Zeitaufwand vergüten und alle angefallenen Kosten einschließlich ausfallender Honorare und/oder Provisionen erstatten und stolle tomfohrde von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von stolle tomfohrde, freistellen. Wenn die Änderung oder der Abbruch der Arbeiten durch eine Pflichtverletzung von stolle tomfohrde oder seinen Erfüllungsgehilfen begründet ist, werden ausfallende Honorare und Provisionen nicht erstattet.

6.10 Die von stolle tomfohrde dem Kunden auf Basis eines genehmigten Kostenvoranschlags ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzüge fällig.

§ 7. Zahlungsbedingungen

7.1 Vereinbarte Preise sind als Bruttopreise anzusehen, da stolle tomfohrde nach § 19 UStG. nicht zur Entrichtung einer MwSt. verpflichtet ist. Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiter berechnet.

7.2 Rechnungen von stolle tomfohrde sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist stolle tomfohrde berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz geltend zu machen.

7.3 Besteht eine Vereinbarung der monatlichen Abrechnung zwischen dem Auftraggeber und stolle tomfohrde, so sind entsprechende Zahlungen bereits binnen 7 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist stolle tomfohrde berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz geltend zu machen.

7.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden, werden neben den im § 7.2 und § 7.3 genannten Verzugszinsen, zusätzlich Mahngebühren, sowie etwaiger Anwalts- und sonstiger Rechtskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.5 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von stolle tomfohrde anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.

7.6 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich stolle tomfohrde das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.

§ 8. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung

8.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen von stolle tomfohrde gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert. stolle tomfohrde erfüllt seine Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung seitens stolle tomfohrde.

8.2 Zieht stolle tomfohrde zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird stolle tomfohrde die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung § 8.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird stolle tomfohrde den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

8.3 stolle tomfohrde ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen seiner Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien, einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

8.4 Erstellt stolle tomfohrde im Rahmen der vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.

8.5 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen von stolle tomfohrde (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei stolle tomfohrde, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.

8.6 Die in vorstehend § 8.1. und § 8.2. genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Für die Ausdehnung der Nutzung über das in dem Auftrag angegebene Ende des Werbemitteleinsatzes und/oder über das Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den im Auftrag genannten Medien/Werbeträgern erhält stolle tomfohrde ein Nutzungshonorar für die Dauer von längstens drei Jahren, und zwar

  • für das 1. Jahr in Höhe von 10 Prozent
  • für das 2. Jahr in Höhe von 7,5 Prozent
  • für das 3. Jahr in Höhe von 5 Prozent

des jeweiligen Kunden-Nettoeinschaltvolumens. Mit Zahlung dieser Vergütung gilt die Zustimmung von stolle tomfohrde nach vorstehend § 8.1 letzter Satz als erteilt.

Soweit die Rechte der von stolle tomfohrde zur Vertragserfüllung herangezogenen Dritten durch die Ausdehnung der Nutzung betroffen sind, ist die Regelung in vorstehend § 8.2 entsprechend anzuwenden.

8.7 Für die Verhandlung von Buyouts für die Verwendung Arbeitsergebnisse Dritter ist an stolle tomfohrde vom Auftraggeber eine Service-Fee von 10 Prozent auf die Nettonutzungsvergütung des jeweiligen Dritten zu zahlen.

8.8 stolle tomfohrde übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Auftraggeber stolle tomfohrde auf erstes Auffordern frei.

§ 9. Gewährleistung

9.1 Die von stolle tomfohrde erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.

Ausdrücklich zu prüfen sind hierbei:

  1. Für Web:
    1. Formulare jeglicher Art auf fehlerfreie Funktion, sowie der Versand der Eingaben an das richtige Mail-Postfach oder ggf. hiermit verbundene Weiterleitungen
    2. Korrekte Funktion und Weiterleitung von Buttons und Menüpunkten
    3. Fehlerfreie Funktion von Medieninhalten
    4. Rechtschreibung von Texten, sowie Richtigkeit von Inhalten
    5. Fehlerfreie Anzeige auf diversen mobilen Geräten
  2. Für Print:
    1. Rechtschreibung von Texten, sowie deren inhaltliche Richtigkeit
    2. Prüfung der Farbe des Produkts
    3. Prüfung der Farbe und Auflösung von gedruckten Bildern und Grafiken
    4. Prüfung von Format, Gewicht und Material
    5. Prüfung auf Transportschäden

9.2 Für browser-basierte Projekte übernimmt stolle tomfohrde nur eine Gewährleistung für folgende Programme in der jeweils aktuellsten Version: Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari, Microsoft Edge.

  1. Die Browser Internet Explorer, Opera, Cliqz, Tor usw. werden nicht explizit berücksichtigt und/oder sind zum Teil in der technischen Umsetzung durch die Liste der gewährleisteten Browser mit abgedeckt.
  2. Da die Nutzung nicht aktueller Software immer ein potenzielles und nicht einzuschätzendes Sicherheitsrisiko birgt, wird eine Unterstützung von alten Browser-Versionen von stolle tomfohrde weder Berücksichtigt, noch fällt die Nutzung unter die Gewährleistung.

9.3 Liegt ein Mangel vor, den stolle tomfohrde zu vertreten hat, so kann nach eigener Wahl der Mangel beseitigt (nachbessern) oder Ersatz geliefert werden. Im Falle der Nachbesserung besteht das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB.

9.4 Die Gewährleistungspflicht von stolle tomfohrde erlischt generell mit dem Ablauf von 1 Jahr nach Erhalt der Lieferung/Leistung von stolle tomfohrde durch den Auftraggeber.

§ 10. Haftungsbeschränkung

10.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten von stolle tomfohrde, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln von stolle tomfohrde, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Bei Schaltaufträgen haftet stolle tomfohrde nicht für mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger). Sie werden in diesen Fällen aber ihre Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.

10.3 Haftung wird außerdem nicht übernommen, wenn:

  1. seitens des Kunden oder des Auftraggebers keine ausführliche Prüfung nach § 9.1 Abs. a und b durchgeführt wurde und im späteren Gebrauch der Webseite oder der Printmedien Fehler entdeckt werden.
  2. der Auftraggeber eine formlose Freigabe via Mail, Fax, Brief oder Messanger erteilt hat (welche eine eingehende Prüfung nach § 9.1 Abs. a und b voraussetzt) und anschließend Fehler entdeckt werden, welche vorab bereits bestanden haben.

10.4 Schadensersatzansprüche gegen stolle tomfohrde verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.

10.5 Für die vom Kunden übermittelte Daten wie Text, Grafiken, Bilder oder Schriften kann seitens stolle tomfohrde keine Hanftung übernommen werden.

10.6 Mit der Genehmigung/Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text. Für die von Kunden freigegebenen Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von stolle tomfohrde. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet stolle tomfohrde nicht.

10. 7 Soweit stolle tomfohrde notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von stolle tomfohrde. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.

10.8 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch stolle tomfohrde erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Massnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.

10.9 stolle tomfohrde haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemassnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. stolle tomfohrde haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

10.10 Sofern stolle tomfohrde nicht auf, der Sache angemessenen Wegen kontaktiert wird (E-Mail, Fax, Brief), gelten alle Anfragen mit Rechtsbezug und die entsprechenden Antworten seitens stolle tomfohrde also grob, rechtliche Einschützung. Eine solche Einschätzung der Rechtslage bezüglich eines bestimmten Sachverhalts basiert immer nur auf bestem Wissen und Gewissen.
Bei einer offiziellen Anfrage zur Einschätzung der Rechtslage via der oben genannten angemessenen Kanäle, werden wir im Zweifelsfall zur bestimmung des Sachverhaltes juristische Fachkompetenzen konsultieren, die hierdurch entstehenden Kosten sind in einem solchen Fall vom Auftraggeber zu tragen.

Anfragen zur Bestimmung eines Sachverhalts mit rechtsgrundlage via Messenger, Social-Media-Plattform, Telefon oder mündliche Absprachen fallen explizit nicht unter die Haftung von stolle tomfohrde.

§ 11. Markenrecht

11.1 Bei der Konzeptionierung und Gestaltung von Corporate Design und/oder Logo werden alle Entwürfe höchst spezifisch angefertigt. Dies geschieht unter der Berücksichtigung der individuellen und aktuellen Bedürfnisse, Anforderungen und Ziele des Kunden. Dies kann jedoch nicht mögliche Schnittmengen mit bereits bestehenden Marken oder eingetragenen Designs ausschließen. Somit kann stolle tomfohrde keine Gewährleistung für die angefertigten Entwürfe und deren Freiheit von Markenrechtsproblemen übernehmen.

11.2 Obgleich eine Prüfung nicht verpflichtend ist, rät stolle tomfohrde dessen ungeachtet ausdrücklich zu einer Prüfung der Entwürfe auf Markenrechtsverletzung durch Fach-Juristen. Die bei einer Prüfung entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

11.3 Sollten von stolle tomfohrde angefertigte und Markenrechts relevante Entwürfe ohne eine voraus gegangene juristische Prüfung vom Kunden verwendet werden, so ist eine Haftung seitens stolle tomfohrde ausgeschlossen.

§ 12. Verschwiegenheitsverpflichtung

stolle tomfohrde und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von stolle tomfohrde vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweils abgeschlossenen Vertrages hinaus.

§ 13. Datenschutz/Datensicherung

13.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an stolle tomfohrde übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch stolle tomfohrde im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreiten.

13.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von stolle tomfohrde während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.

13.3 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an stolle tomfohrde sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

§ 14. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und
Unterlagen

14.1 Alle von stolle tomfohrde für den Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Filme und Illustrationen sind von stolle tomfohrde ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung, Verpackung, der Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus sowie gegebenenfalls die Kosten des Abtransports und der Vernichtung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.

Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann stolle tomfohrde sofort vernichten.

14.2 Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten gegenüber dem Kunden oder von ihm beauftragter Dritter nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Quellcodes und der entsprechenden Dokumentationen besteht nicht; diese verbleiben bei stolle tomfohrde.

§ 15. Schriftform

Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax, Messenger).

§ 16. Eigenwerbung und Urhebernennung

16.1 stolle tomfohrde ist es gestattet, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus, sowie das Logo des Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.

16.2 stolle tomfohrde verbleibt das Recht zur Urheberbenennung; sie sind berechtigt, ihren Namenszug oder ein Logo oder sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung auf den Werbemitteln des Kunden dezent und nach Abstimmung mit dem Kunden über die Form vorzunehmen, wenn sie von dem Recht Gebrauch machen wollen.

§ 17. Schlussbestimmungen

17.1 Alle Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung vertraglicher Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

17.3 Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung von jeweils abgeschlossenen Verträgen vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand Düsseldorf. Auf die Verträge findet deutsches Recht Anwendung. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.


Stand: August 2022